20.11.2023

Abacus Lohn: Grenzgängerabkommen mit Italien

wird per per 01.01.2024 in Kraft treten.

Am 17. Juli 2023 hat Italien das neue Grenzgängerabkommen mit der Schweiz unterzeichnet. Die Swissdec hat in Folge die ELM 5.0 Richtlinien und die Testdaten Ende August 2023 überarbeitet und publiziert.

Die meisten Anpassungen gelten ab Januar 2024.

Vom Abkommen und den neuen Bestimmungen sind vor allem Kunden mit Niederlassungen in den Kantonen Graubünden, Tessin und Wallis betroffen, sofern sie Mitarbeitende mit Wohnsitz Italien beschäftigen.

Die notwendigen Anpassungen wurden von der Abacus Lohnbuchhaltung entwickelt und werden für die Versionen 2022 bis 2024 mit dem Hotfix vom 15.11.2023 ausgeliefert.

Die Installation dieses Hotfix ist nicht dringlich notwendig, die meisten Anpassungen wirken nur als Plausibilisierung und Meldungen ab 01.01.2024 und unterstützen die betroffenen Kunden und Benutzer im Alltag.

Alle daraus resultierenden Anpassungen in der jährlichen Auswertung und Schnittstelle «Grenzgänger Meldung», die via ELM 5.0 übermittelt werden kann, wurden mit der Version 2024 zur Verfügung gestellt. Zusätzlich wurden weitere Plausibilisierungen in der Funktion «Mitarbeiter überprüfen» im Personalstamm hinzugefügt, so meldet diese Funktion beispielsweise den ab Januar 2024 ungültigen Quellensteuercode F – Grenzgänger Italien Doppelverdienende als veraltet.

Die Auswertung «Grenzgänger Meldung» wie auch die ELM 5.0 Schnittstelle «Grenzgänger Meldung» werden durch den Hotfix aktualisiert, werden aber erst für die Einreichung via ELM Ende 2024 zwingend benötigt.

Nähere Informationen des EFD bezüglich der Aktualisierung des Grenzgängerabkommen finden sie hier.

Ein sehr empfehlenswerter Blog vom 20.07.2023 mit vielen fachlichen Informationen zum neuen Grenzgängerabkommen von Frau Brigitte Zulauf, Zulauf Consulting & Trading, finden sie hier.

 

 

 

 

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