30.09.2024

Abacus Lohn: Grenzgängerabkommen mit Frankreich

und Anpassung der Grenzgänger Meldung Italien

Grenzgängerabkommen mit Frankreich

Die Schweiz hat am 27. Juni 2023 ein weiteres Zusatzabkommen zum Doppelbesteuerungsabkommen vom 9. September 1966 mit Frankreich unterzeichnet. Zudem wurden weitere Verständigungsvereinbarungen zum Thema Telearbeit abgeschlossen. Dies betrifft vor allem die Besteuerung der Mitarbeitenden mit Homeoffice (Telearbeit). Vom Abkommen und den neuen Bestimmungen sind alle Unternehmen in der Schweiz betroffen, die Mitarbeitende mit Wohnsitz in Frankreich beschäftigen, deren Arbeitsort in der Schweiz liegt.

Die Arbeitgeber müssen neu zusätzliche Informationen zusammentragen und daraus den Homeofficeanteil (Telearbeit) in Prozent ermitteln. Ab 2026 müssen die Arbeitgeber die QST-Lohnsumme und den Homeofficeanteil für das Jahr 2025 als Jahresmeldung an die zuständige KSTV senden.

Die Swissdec hat im März 2024 neue Richtlinien für ELM 5.3 publiziert und im Sommer 2024 die Testdaten für ELM 5.3 zur Verfügung gestellt. Die fachlichen Bestimmungen gelten ab Januar 2025, die Grenzgänger Meldung wird jedoch erst für die Jahresmeldung Ende 2025 benötigt.

Die Abacus Lohnbuchhaltung liefert ELM 5.3 mit dem Servicepack 15.09.2024 für die Version 2024 aus.

 

Anpassung der Grenzgänger Meldung Italien

Das neue Grenzgängerabkommen (GGA) der Schweiz mit Italien wurde ratifiziert und ist per 17.07.2023 in Kraft getreten. Die Swissdec hat deshalb die Richtlinien und die Testdaten mehrmals überarbeitet und publiziert. Die meisten Anpassungen gelten ab Januar 2024. Betroffen sind vor allem Kunden mit Niederlassungen in den Kantonen Graubünden, Tessin und Wallis.

Die im März 2024 neu publizierten ELM 5.0 Richtlinien führen zu einem weiteren Umbau der Grenzgänger-Meldung Italien. Neu müssen die zu meldenden Arbeitnehmenden manuell bestimmt werden.

Die Aufforderung zur Deklaration, inkl. die Identifikation der zu deklarierenden Arbeitnehmenden, liegt in der Verantwortung der zuständigen KSTV und wird über die Portallösungen der Kantone oder auch auf postalischem Weg an die Unternehmen weitergegeben.

Im Personalstamm der Abacus Lohnbuchhaltung wird deshalb das neue Feld «Grenzgänger Meldung Italien» eingeführt:

  • Inaktiv (Standard)
  • Aktiv

Die Auslieferung der Anpassungen im Bereich des Personalstamms, der Plausibilisierung, der Auswertung und der ELM-Schnittstelle erfolgt wie folgt:

  • Version 2023 Servicepack vom 15.11.2024
  • Version 2024 Servicepack vom 15.09.2024
  • Version 2025 Release Candidate vom 15.10.2024

 

 

Zurück zur Übersicht
Teilen
In Zwischenablage kopieren